Was so alles passieren kann, wenn das Wetter eines seiner schlechten Tage hat, konnten viele deutsche Bürger im letzten Jahr hautnah erleben. Überschwemmte Kellerräume und Wohnungen, Blitzeinschläge, umgefallene Bäume, die natürlich direkt auf dem Autodach landen, und Hagelschäden an der Fensterfront sind nur einige typische Schadensfälle nach heftigen Unwettern.
Unwetter, Datum, Finanzieller Schaden
"Jahrhundertflut" vom 11.-20. August 2011 , 11,6 Mrd. €
Wintersturm "Kyrill" vom 18.-19. Januar 2007 , 4,2 Mrd. €
Wintersturm "Jeanett" vom 26.-28. Oktober 2002, 1,7 Mrd. €
Wintersturm "Lothar" am 26. Dezember 1999 , 1,6 Mrd. €
Sommerunwetter "Hilal" vom 28.Mai - 02. Juni 2008, 1,1 Mrd. €
Und dies kann natürlich sehr teuer werden, wie die Vergangenheit gezeigt hat. Und wer nicht ausreichend versichert ist, der setzt seine ganze Existenz auf Spiel oder muss sich hoch verschulden. Denn nur die wenigsten können Schäden in fünf- bis sechsstelliger Höhe aus der Portokasse bezahlen. Für kleinere Schäden im drei- bis vierstelligen Bereich gibt es Notfalloptionen wie z.B. Kredite mit besonders kurzen Laufzeiten.
Doch soweit muss es ja gar nicht erst kommen. Wer sich um einen passenden Versicherungsschutz bemüht, der ist im Schadensfall bestens aufgestellt und muss sich um das finanzielle Risiko keine Gedanken machen. Wie teuer derlei Policen allerdings sind, das hängt unter anderem davon ab, wo man wohnhaft ist.
Schäden an Gebäuden: Diese Versicherungen sollte man besitzen
Wer sicher sein möchte, dass sein Wohngebäude im Schadensfall durch die Versicherung geschützt ist, der hat im Grunde zwei Möglichkeiten, die sich allerdings nicht ausschließen, sondern idealerweise simultan abgeschlossen werden sollten, auch wenn es mitunter gar nicht so einfach ist, die Versicherung überhaupt erhalten zu können.
- Wohngebäudeversicherung: Die Wohngebäudeversicherung zahlt für gewöhnlich bei Schäden, die durch Feuer, Leitungswasser oder auch Sturm entstanden sind. Dies betrifft zum Beispiel eingeschlagene Fensterscheiben durch Hagelkörner oder auch Schäden an Sanitäranlagen durch plötzlich auftretenden Frost. Damit Sturmschäden durch die Versicherung übernommen werden, gilt als Voraussetzung, dass mindestens eine Windstärke acht erreicht worden sein muss. Diese muss allerdings nicht selbst nachgewiesen werden, sondern kann durch eine örtliche Wetterstation belegt sein. Wichtig beim Vertrag: Unbedingt darauf achten, dass auch angrenzende Gebäude wie die Garage oder das Gartenhaus mitversichert sind und nicht ausschließlich das bewohnte Gebäude versichert ist.
- Elementarschaden-Zusatzversicherung: Hinter dieser wenig griffigen Police versteckt sich eine ebenso wichtige Versicherung wie bei der Police für das Wohngebäude. Sie wird für gewöhnlich als Ergänzung zur Hausratversicherung angeboten – und sollte auch tunlichst in Anspruch genommen werden. Sie nämlich schützt vor den Folgen von Naturkatastrophen, beispielsweise bei Starkregen und Hochwasser, bei Erdrutschen oder Schneedruck. Im Extremfall können sogar Abriss und Neubau des Hauses durch die Versicherung übernommen werden. In Deutschland sind Schätzungen zufolge allerdings nur 37 Prozent aller Wohngebäude über eine Elementarschadenversicherung geschützt.
Das Problem: Wer in den letzten fünf bis zehn Jahren Schäden durch Naturereignisse zu verkraften hatte, erhält von den Versicherungen meistens keine – bezahlbare – Elementarschadenversicherung und muss sich um günstige Alternativen kümmern. Wo Personen für derartige Versicherungen mehr als gewöhnlich zahlen müssen, das bestimmt maßgeblich der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), der ganz Deutschland in Risikozonen für verschiedene Naturkatastrophen unterteilt.
Schäden an Fahrzeugen: geschützt mit der Vollkaskoversicherung
Ob die Schäden am Kfz oder Motorrad von der Versicherung übernommen werden, hängt von zwei Faktoren ab: Welche Versicherung man besitzt und ob der Schadensfall durch die eigene Sorgfaltspflicht hätte verhindert werden können.
Grundsätzlich gilt, dass Schäden infolge von Wind und Sturm durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt sind, wenn nachgewiesen wird, dass die Windstärke mindestens die Stärke acht betrug, ähnlich wie es bei der Wohngebäudeversicherung der Fall ist. Wer auch bei Schäden unter Windstärke acht geschützt sein möchte, der wird zur Vollkaskoversicherung greifen müssen, die auch in diesem Fall zahlt.
Allerdings hängt die Zahlungsverpflichtung auch davon ab, wie der Schaden entstanden ist. Herumwehende Ziegel von unzureichend gesicherten Baustellen oder fallende Blumentöpfe vom Balkon können dazu führen, dass sich Geschädigte mit den Verantwortlichen von Baustellen, Wohneigentümern oder Mietern herumschlagen müssen, die in solchen Fällen aber durch die Haftpflichtversicherung geschützt sind.
Zudem gilt: Wer Schäden an seinem Fahrzeug billigend in Kauf nimmt, weil er sein Auto zum Beispiel unbedingt durch eine offensichtlich überschwemmte Straße fahren muss, der darf nicht darauf hoffen, Geld von der Versicherung zu erhalten und wird selbst zur Kasse gebeten.
Im Schadensfall umgehend die Versicherung kontaktieren
So oder so sollten Schäden umgehend der Versicherung gemeldet werden, um auf der sicheren Seite zu sein und berechtigte Schadensersatzforderungen stellen zu können. Hierfür genügt zum Beispiel ein Anruf bei der Versicherung oder auch eine kurze E-Mail. Konkrete Angaben zu den Schäden müssen beim Erstkontakt noch nicht gemacht werden, allerdings sind Versicherte verpflichtet, den Schaden durch Eigeninitiative so gering wie nur irgend möglich zu halten.
Dies bedeutet zum Beispiel, dass im Falle eines beschädigten Daches das Loch im Dach mit einer Plane abgedeckt werden sollte, um weitere Schäden zu vermeiden. Kommt man seiner Sorgfaltspflicht nicht nach, ist es möglich, dass die Versicherung die Kosten für Folgeschäden nicht übernimmt. Natürlich können sich Betroffene in gefährdeten Regionen auch schützen, indem sie ab und an die Nachrichten, Unwetterwarnungen verfolgen und entsprechende Gegenmaßnahmen ergreifen, wenn denn möglich. Denn gar kein Schaden ist am Ende noch immer besser als ein bezahlter Schaden.
Bei der Wahl seiner Versicherung sollte man darüber hinaus auf jeden Fall das Kleingedruckte lesen und klären, welche Schäden von der Versicherung abgedeckt werden. Dies ist meist deutlich wichtiger als die Versicherungsprämie. Denn gerade bei Versicherungen, die sich auf Schäden durch Naturereignisse beziehen, gibt es bei den einzelnen Anbietern erhebliche Preisunterschiede – aber eben auch deutliche Differenzen, was die umfassten Leistungen anbelangt.