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Autoreisen ins EU-Ausland: Das müssen Fahrer über das Wetter hinaus beachten

Innerhalb des Schengen-Raums besteht Reisefreizügigkeit, an den Grenzen finden im Allgemeinen keine Grenzkontrollen mehr statt. Dennoch gelten für die Einreise und den Aufenthalt in den einzelnen Ländern Vorschriften, die von Reisenden zwingend zu beachten sind, um keine juristischen Schwierigkeiten zu bekommen. Wir haben zentrale Themen zusammengestellt, sodass der unbeschwerten Reise nichts mehr im Wege steht.

Ein Personalausweis oder ein Reisepass sind Pflicht bei Reisen innerhalb der EU

In den meisten Ländern der EU besteht die Vorschrift, sich jederzeit mit einem gültigen Identifikationsdokument ausweisen zu können. Innerhalb der EU ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises ausreichend. Ein Reisepass ist ebenfalls als Nachweis zulässig. Sind der Personalausweis und der Reisepass abgelaufen und die nächste Reise steht innerhalb weniger Tage an, dann können Deutsche bei der Gemeinde einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

Die Behörde stellt das Ausweisdokument direkt aus - gegen eine kleine Gebühr von zumeist rund 10 Euro. Für die Beantragung werden der alte Personalausweis und ein bis zwei Passfotos benötigt. Es ist darauf zu achten, dass es sich um ein biometrisches Passbild handelt. Professionelle Fotografen kennen die entsprechenden Anforderungen - wie die Größe von Größe 35 × 45 mm - und bietet entsprechende Angebote an. Ausländer wenden sich für die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments entweder an die Behörden ihres Heimatlandes oder an die Botschaft des betreffenden Landes in Deutschland.

Reisepass oder Personalausweis abgelaufen - eine kleine Ausnahme gilt

In vielen Ländern ist es trotz abgelaufenen Personalausweises beziehungsweise Reisepass möglich, dennoch für eine gewisse Zeit einreisen zu können. Diese Regelung legt jedes Land individuell fest. Zumeist wird ein Identifikationsdokument noch für sechs bis 12 Monate nach seinem Ablaufdatum anerkannt. Der vorläufige Personalausweis hingegen ist nur bis zu seinem Ablaufdatum gültig - nicht länger. Führerscheine, Versicherungskarten und Gesundheitskarten besitzen im Allgemeinen keine Gültigkeit als Nachweis der eigenen Identität.

Dennoch ist es als Autofahrer zwingend erforderlich, einen Führerschein bei Reisen mit sich zu führen. In den Niederlanden beispielsweise müssen Autofahrer nicht nur ihre eigene Identität und die Straßenzulassung des Fahrzeugs nachweisen - sie müssen auch einen KFZ-Versicherungsnachweis mit sich führen. Die deutschen Versicherungsgesellschaften stellen auf Anfrage einen entsprechenden Nachweis aus.

Fahrzeugdokumente, die beim Grenzübertritt benötigt werden

Bei Reisen innerhalb der EU ist es erforderlich, dass Autofahrer den Fahrzeugschein beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil 1 vorlegen können. Wichtig ist, dass der Name in den Dokumenten mit dem Namen des Fahrzeugführers übereinstimmt. Ist dies nicht der Fall, dann kann es bei Kontrollen zu entsprechenden Unstimmigkeiten kommen, die zunächst geklärt werden müssen. Für die Einreise nach Polen besteht die Vorgabe, in einem solchen Fall eine sogenannte Nutzungsbevollmächtigung mit sich zu führen.

Es ist verständlich, dass die Beamten überprüfen müssen, ob der Fahrer auch tatsächlich die Berechtigung besitzt, das Fahrzeug zu führen. Ein gültiger und für das Führen des betreffenden Fahrzeugs zulässiger Führerschein muss ebenfalls vorgelegt werden können. Das Gültigkeitsdatum des Führerscheins ist zu beachten. Zwar ist auf den meisten Führscheinen kein Gültigkeitsdatum aufgedruckt, dennoch besitzen Führerscheine ein Ablaufdatum. In den letzten Jahren wurden entsprechende Änderungen vorgenommen, sodass nach und nach alte Führerscheine durch neue Führerscheindokumente ersetzt werden.

Brauche ich einen D-Aufkleber auf dem Auto?

Ein D-Aufkleber ist nicht mehr vorgeschrieben, sofern das Fahrzeug über ein modernes Eurokennzeichen verfügt. Da dieses Kennzeichen bereits seit 1994 vergeben wird und es seit vielen Jahren bereits möglich ist, dieses online zu reservieren und anzufordern, ist der D-Aufkleber nur noch selten auf Autos zu sehen. Auf dem Eurokennzeichen befindet sich auf der linken Seite ein Feld mit dem Kennbuchstaben des jeweiligen Landes (im Falle von deutschen Fahrzeugen einem D). Am Nummernkennzeichen ist demnach direkt zu erkennen, aus welchem Land das Fahrzeug stammt.

Deutsche Eurokennzeichen sind weiß mit schwarzer Schrift - niederländische Eurokennzeichen beispielsweise sind orange, belgische Eurokennzeichen weisen eine rötliche Schrift auf. Allen Eurokennzeichen gemein ist, dass sie erkennen lassen, in welchem Land das Fahrzeug zugelassen ist. In Deutschland besitzen Fahrzeuganhänger ein eigenes Nummernschild und eine eigene Zulassungsbescheinigung. Bei Fahrten im Inland und Ausland muss die Zulassungsbescheinigung mitgeführt werden. Vorausgesetzt ist, dass sich Auto und Anhänger in einem verkehrssicheren Zustand befinden. Insbesondere sollten Autofahrer vor Reiseantritt die Profiltiefe der Reifen überprüfen und einen Lichtcheck vornehmen.

In der kalten Jahreszeit ist darauf zu achten, ob im Zielland eine Winterreifenpflicht gilt. Hier haben die verschiedenen Länder nämlich voneinander abweichende Bestimmungen, die es zu beachten gilt. Durchquert man für eine Reise mehrere Länder, ist es sinnvoll, sich auf alle relevanten rechtlichen Voraussetzungen einzustellen. Zudem gibt es zusätzlich zur generellen auch eine situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass Winterreifen nur aufgezogen sein müssen, wenn winterliche Wetterverhältnisse herrschen.

Winterreifen und Schneeketten – jedes Land legt seine individuellen Regeln fest

In Österreich gilt ebenso wie in Deutschland eine situative Winterreifenpflicht. Sind die Straßen mit Schnee oder Eis bedeckt, ist es glatt oder fällt Schnee, dann muss das Fahrzeug mit Winterreifen ausgerüstet sein. Die Kennzeichnung als Schnee- und Matschreifen oder als Schnee-, Matsch- und Eisreifen weist auf ihre Zulässigkeit in den Wintermonaten hin. Die Mindestprofiltiefe beträgt abhängig von der Bauart 4 (Radialbauart) bis 5 (Diagonalbauart) mm.

In Finnland gilt ebenfalls eine situative Winterreifenpflicht, jedoch muss hier eine Mindestprofiltiefe von 3 mm eingehalten werden, empfohlen wird eine Mindestprofiltiefe von 5 mm. Eine möglichst große Profiltiefe trägt zur Sicherheit bei. Für Sommerreifen gilt in den meisten Ländern - wie auch in Deutschland - eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm. Der ADAC empfiehlt eine Mindestprofiltiefe von 3 bis 4 mm, um ausreichend Sicherheit zu erlangen.

Sollte in Österreich die Straße durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt sein, so ist auch das Aufziehen von Schneeketten eine Option, hier gelten dann allerdings Geschwindigkeitsbegrenzungen. Vom 1. November bis 15. April müssen Fahrzeuge mit über 3,5 Tonnen Schneeketten mitführen. In Deutschland dürfen Schneeketten nur aufgezogen werden, wenn das entsprechende Verkehrsschild aufgestellt ist.

Eine solche situative Schneekettenpflicht gibt es außerdem in

  • Belgien,
  • Dänemark,
  • Frankreich,
  • Italien,
  • Lettland,
  • Liechtenstein und
  • Rumänien.

In vielen anderen europäischen Ländern sind Schneeketten erlaubt, in Irland sind sie explizit verboten. In wieder anderen gilt über die Wintermonate eine Schneekettenpflicht, zum Beispiel in Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Mazedonien und Serbien. In Kroatien sind Schneeketten grundsätzlich verpflichtend mitzuführen.

Andere Länder, anderes Wetter – das sollten Autofahrer wissen

Apropos Winter: Generell sollten sich Autofahrer vor dem Reiseantritt ins EU-Ausland über Klima und Wetter des Ziellandes erkundigen, um keine bösen Überraschungen zu erleben und auf alles vorbereitet zu sein. In Norwegen zum Beispiel kommt es in höheren Lagen zu Schnee und Frost, selbst wenn im Tiefland sommerliche Temperaturen herrschen. Betroffen sind insbesondere die Monate April, Mai, September und Oktober.

Besondere Vorsicht ist beim Autofahren geboten, wenn eine Hitzewelle anrollt. Vor allem in den südlichen Ländern Europas wie Bulgarien, Griechenland, Italien und Spanien klettern die Temperaturen im Sommer gerne über 30 °C, teils über 40 °C. Im Fahrzeuginneren ist es dann sogar noch heißer.

Das ist nicht nur unangenehm für die Insassen, sondern auch sehr gefährlich: Durch die Hitze lässt die Konzentration beim Autofahren nach und das Unfallrisiko steigt. Deswegen ist es wichtig, besonders vorausschauend zu fahren. Außerdem kann es durch Überhitzung zu einem Motorschaden kommen. Es ist daher ratsam, Fahrten möglichst zu kühleren Tageszeiten anzutreten und die Mittagshitze zu vermeiden.

Mit Hund und Katze reisen - ein europäischer Heimtierausweis ist erforderlich

Wenn Autofahrer mit ihrem Haustier reisen, dann müssen sie zunächst beachten, auf Einfuhrbestimmungen für die Tiere gelten. Insbesondere für exotische Tiere können Einfuhrverbote oder Einfuhrauflagen gelten. Hunde gehören zu den Haustieren, die am häufigsten mit in den Urlaub genommen werden. Sie dürfen innerhalb der EU frei reisen, sofern sie über einen europäischen Heimtierausweis, einen Chip beziehungsweise eine Tätowierung und eine gültige Tollwutimpfung verfügen.

Im europäischen Heimtierausweis sind die Registrierungsnummer und die erfolgten Impfungen eingetragen. Die Registrierung des Hundes bei Tasso oder einer vergleichbaren Organisation ist nicht vorgeschrieben, jedoch zu empfehlen: Sollte der Hund während des Urlaubs verloren gehen und gefunden werden, dann wird der Chip ausgelesen und der Hund zu seinem Besitzer zurückgeführt. Für die Einreise von einigen Hunderassen können Auflagen gelten. Beispielsweise kann die Einfuhr von American Staffords untersagt sein.

Jedes Land legt hierbei seine eigenen Regeln fest. Reisende müssen beachten, dass nicht nur für die Einreise in das Zielland diesbezügliche Regeln gelten, sondern auch für die Rückreise nach Deutschland. Besteht optische Ähnlichkeit zu einer Hunderasse, die nicht eingeführt werden darf, dann ist es umso wichtiger, die Abstammung des Hundes zweifelsfrei nachweisen zu können.

Reisen während der Corona-Pandemie: Zusätzliche Regeln können in Kraft sein

Reisen während der Corona-Pandemie ist mit einigen zusätzlichen Herausforderungen verbunden. Da sich die jeweiligen Vorschriften fortwährend ändern, können keine pauschalen Angaben getätigt werden. Reisende müssen die für das jeweilige Zielland geltenden Vorschriften direkt vor Reiseantritt überprüfen, vorzugsweise auf den behördlichen Seiten. Möglich sind insbesondere:

  • Forderung nach einem Immunitätsnachweis
  • Booster-Impfung zusätzlich zur Grundimmunisierung
  • Digitale Reiseanmeldung bei Grenzübertritt
  • Gültiger Corona-Test
  • Quarantäne nach Einreise


In den meisten Fällen wird unterschieden zwischen der Einreise und der Durchreise. Durchqueren Reisende auf dem Weg zu ihrem Zielland mehrere europäische Länder, dann müssen sie sich bei jedem der Länder über die gültigen Vorschriften informieren, jedoch darauf achten, ob für die Durchreise Erleichterungen im Vergleich zur Einreise gelten. Für die Rückreise gilt die entsprechende Aussage.

Fazit: Reisen innerhalb der EU ist bei Beachtung einiger Vorgaben unkompliziert. Eine gute Vorbereitung ist wichtig, um sicherzustellen, dass beim Grenzübertritt und beim Aufenthalt im Urlaubsland keine Schwierigkeiten auftreten.